Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 15.02.2000 - 10 U 118/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kreistagsbeschluss; Baubetreuungsvertrag; Leistungsstufe; Landrat; Formvorschriften; Vertretungsmacht
- Judicialis
BwLKrO § 37; ; bwLKrO § 44; ; BGB § 242
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- oeffentliche-auftraege.de (Leitsatz)
Vertragsschluss: Formvorschriften bei Verträgen mit "klassischen" öffentlichen Auftraggebern
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
LKrO BW §§ 37, 44; BGB § 242
Einhaltung der Form bei Beauftragung durch eine Gebietskörperschaft)
Besprechungen u.ä. (2)
- baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)
Handschriftliche Unterzeichnung des Landrats fehlt: Keine wirksame Beauftragung!
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Bei Verträgen mit Gemeinden und Landkreisen: Strenge Formvorschriften beachten! (IBR 2001, 121)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 07.05.1999 - 13 O 173/98
- OLG Stuttgart, 15.02.2000 - 10 U 118/99
Papierfundstellen
- DÖV 2002, 260 (Ls.)
- BauR 2001, 288
- ZfBR 2001, 39
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.01.1994 - VII ZR 174/92
Wirksamkeit von unter Verstoß gegen die Formvorschriften der Gemeindeordnung …
Auszug aus OLG Stuttgart, 15.02.2000 - 10 U 118/99
Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH zu inhaltsgleichen Vorschriften der Gemeindeordnungen verschiedener Bundesländer handelt es sich bei den Formvorschriften der Gemeindeordnung, die die Vertreter der Gemeinden beim Abschluß von Verträgen beachten müssen, um materielle Vorschriften über die Beschränkung der Vertretungsmacht, die dem Schutz der öffentlich-rechtlichen Körperschaften und ihrer Mitglieder dienen (vgl. die Nachweise bei BGH NJW 1994, 1528).Einen derartigen Ausnahmefall hat der BGH u.a. dann angenommen, wenn der mit der Formvorschrift bezweckte Schutz deshalb bedeutungslos geworden ist, weil das nach der Gemeindeordnung für die Willensbildung zuständige Organ der öffentlich-rechtlichen Körperschaft den Abschluß des Verpflichtungsgeschäftes gebilligt hat (BGH NJW 1973, 1494, 1495; BGH NJW 1994, 1528).
cc) Sonach fehlt es im Gegensatz zum vom BGH NJW 1994, 1528 entschiedenen Fall an der eindeutigen Beschlußlage im Hinblick auf einen Vertragsabschluß mit der Klägerin - hier: vertragsgemäße Abrufung einer Leistungsstufe.
- BGH, 15.04.1998 - VIII ZR 129/97
Wirksamkeit von Erklärungen des Landrats als Vertreter des Landkreises zu Zeiten …
Auszug aus OLG Stuttgart, 15.02.2000 - 10 U 118/99
Damit korrespondiert die Auffassung des BGH, daß im baden-württembergischen Kommunalrecht strikt zwischen interner Willensbildung und externer Vertretungsbefugnis zu unterscheiden ist (BGH NJW 1998, 3058, 3059). - BAG, 14.11.1984 - 7 AZR 133/83
Kündigung - Revisionszulassung - Einzelvertretungsmacht - Vertretungsmacht - …
Auszug aus OLG Stuttgart, 15.02.2000 - 10 U 118/99
Nach der Rechtsprechung des BAG (NJW 1986, 2271, 2272) steht dem Landrat gemäß § 37 LKrO für den Bereich des privaten Rechtsverkehrs die umfassende und alleinige Vertretungsmacht zu. - BGH, 08.06.1973 - V ZR 72/72
Erstattung der entstehenden Kosten durch eine Betriebsverlagerung - Zusicherung …
Auszug aus OLG Stuttgart, 15.02.2000 - 10 U 118/99
Einen derartigen Ausnahmefall hat der BGH u.a. dann angenommen, wenn der mit der Formvorschrift bezweckte Schutz deshalb bedeutungslos geworden ist, weil das nach der Gemeindeordnung für die Willensbildung zuständige Organ der öffentlich-rechtlichen Körperschaft den Abschluß des Verpflichtungsgeschäftes gebilligt hat (BGH NJW 1973, 1494, 1495; BGH NJW 1994, 1528).